Risikolebensversicherung

Für die Absicherung z.B.eines Baudarlehns empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung.

Wann wird die Erbsschaftsteuer fällig?

Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und ist von der Vertragskonstellation abhängig. Wird bei Tod der versicherten Person die Versicherungsleistung fällig und wird diese nicht an den Versicherungs­nehmer ausgezahlt, kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Denn bei Auszahlung an einen anderen als den Versicherungs­nehmer unterliegt die Versicherungs­summe grundsätzlich der Erbschaftssteuerpflicht. Ob es dann zu einer Steuerforderung kommt, ist abhängig von der Höhe der Versicherungs­summe und den womöglich gültigen Freibeträgen.

Deshalb ist es meist besser :

Du versicherst mich und ich versichere dich!

Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließen Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner zwei Verträge ab, bei denen Sie sich gegenseitig als versicherte Personen einsetzen. So sind Sie beide gut abgesichert und im Leistungsfall kann die Versicherungssumme einkommensteuerfrei und im Rahmen der Freibeträge auch erbschaftssteuerfrei ausgezahlt werden.

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